Denkmalamt

Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main ist eine Untere Denkmalschutzbehörde des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Wiesbaden. Insgesamt zählt Hessen 37 Untere Denkmalschutzbehörden, fünf kirchliche Baubehörden sowie das Institut für Steinkonservierung e.V. in Mainz und die Propstei Johannesberg gGmbH zur Fortbildung in Denkmalpflege und Altbauerneuerung in Fulda. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege bei den Bundesländern. Sie ist Teil der so genannten „Kulturhoheit“ der Länder. Das Hessische Denkmalschutzgesetz (im vollen Wortlaut Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 5. September 1986) ist die Grundlage des Denkmalrechts im Bundesland Hessen. Der Verwaltungsaufbau der hessischen Denkmalverwaltung ist – im Gegensatz zum übrigen Verwaltungsaufbau des Landes Hessen – zweistufig: erstens die Oberste Denkmalschutzbehörde, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, und zweitens die Unteren Denkmalschutzbehörden in allen Landkreisen, allen kreisfreien Städten und allen Städten mit Sonderstatus, da diese in Hessen eine eigene Bauverwaltung unterhalten. Die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, steht außerhalb dieses Verwaltungszuges und ist dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst direkt nachgeordnet. Im Landesamt ist landesseitig die Kompetenz für Denkmalpflege gebündelt. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen berät die Denkmalschutzbehörden in denkmalfachlichen Fragen, unterstützt Eigentümer von Kulturdenkmälern bei Pflege, Untersuchung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern, inventarisiert die Kulturdenkmäler in Hessen, führt das Denkmalbuch und erforscht die Kulturdenkmäler als Beitrag zur Landesgeschichte.

Denkmalamt
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Telefon +49 (0) 69 212 36199